Finanzen
Streit um den Vorsteuerabzug
München. Ein Vermieter errichtete im Veranlagungszeitraum 2014 ein Wohn- und Bürogebäude. Die Bürofläche mit einem Gesamt-Gebäudeanteil von 32 Prozent nutzte eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer er war.