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Verfassungsgericht bestätigt Soli
Der Solidaritätszuschlag darf weiter erhoben werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Klage von FDP-Politikern zurück. Spitzenverdiener, Kapitalanleger und Unternehmen müssen die Abgabe zunächst weiterzahlen.