Finanzen Zugang erforderlich Arbeitnehmern steht nach Paragraf 108 Gewerbeordnung (GewO) ein Anspruch auf Erteilung einer Entgeltabrechnung zu. Der Arbeitgeber kann dazu die Textform des Paragrafen 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nutzen, indem er lesbare ...