Bundesfinanzhof kippt pauschale Schätzmethode Bei Unklarheiten in der Buchführung müssen Betriebsprüfer und Gerichte individuelle Berechnungen vornehmen. Bei Unklarheiten in der Buchführung müssen Betriebsprüfer und Gerichte individuelle Berechnungen vornehmen. /ir,lel,110818 LinkedElementLayer 110818
Seite 36 / Finanzen
Steuern

Bundesfinanzhof kippt pauschale Schätzmethode

Bei Unklarheiten in der Buchführung müssen Betriebsprüfer und Gerichte individuelle Berechnungen vornehmen.
Bundesfinanzhof kippt pauschale Schätzmethode
1 Bild

Frankfurt. Gute Nachrichten für Unternehmer, die in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten: Fallen bei einer Betriebsprüfung Fehler auf, dürfen die Finanzbeamten und Finanzgerichte die Umsätze künftig nicht mehr automatisch auf Basis von Branchenwerten aus der sogenannten Richtsatzsammlung schätzen. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar (Az. X R 19/21). Der „innere Betriebsvergleich“, also eine individuelle Berechnung, die an Daten und Verhältnisse des geprüften Betriebs anknüpft, sei für die Besteuerungsgrundlage „grundsätzlich als zuverlässigere Schätzmethode anzusehen“, heißt es seitens der obersten Richter. Geklagt hatte der Betreiber einer Diskothek, deren Getränkeumsätze mit den Gewinnaufschlägen der Richtsatzsammlung für Gastronomiebetriebe geschätzt wurden. Daniel Denker, ehemaliger Betriebsprüfer und heute als Dozent und Steuerberater aktiv, nennt ...