Bundesfinanzhof kippt pauschale Schätzmethode

Frankfurt. Gute Nachrichten für Unternehmer, die in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten: Fallen bei einer Betriebsprüfung Fehler auf, dürfen die Finanzbeamten und Finanzgerichte die Umsätze künftig nicht mehr automatisch auf Basis von Branchenwerten aus der sogenannten Richtsatzsammlung schätzen. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar (Az. X R 19/21). Der „innere Betriebsvergleich“, also eine individuelle Berechnung, die an Daten und Verhältnisse des geprüften Betriebs anknüpft, sei für die Besteuerungsgrundlage „grundsätzlich als zuverlässigere Schätzmethode anzusehen“, heißt es seitens der obersten Richter. Geklagt hatte der Betreiber einer Diskothek, deren Getränkeumsätze mit den Gewinnaufschlägen der Richtsatzsammlung für Gastronomiebetriebe geschätzt wurden. Daniel Denker, ehemaliger Betriebsprüfer und heute als Dozent und Steuerberater aktiv, nennt ...