BGH kippt Vergleiche zum Dieselskandal


Volker Votsmeier Düsseldorf Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Vergleich zwischen dem Autohersteller Volkswagen und dessen Manager-Haftpflichtversicherern im Dieselskandal aufgehoben. Das höchste deutsche Zivilgericht erklärte am Dienstag die Zustimmung der Aktionäre bei der Hauptversammlung 2021 zu dem Deckungsvergleich mit den Versicherern für nichtig. Die Managerhaftpflichtversicherer zahlten 270 Millionen Euro an Volkswagen. Laut Bundesgerichtshof hatte Volkswagen es aber versäumt, die Aktionäre bei der Hauptversammlung 2021 über die Konsequenzen des Deckungsvergleichs mit den Versicherern zu informieren. Denn in dem Vergleich verzichtet Volkswagen auch auf Ansprüche gegen bis zu 170 amtierende und ehemalige Top-Manager des Konzerns. Der potenzielle Verzicht wurde in der Einladung zur Hauptversammlung 2021 jedoch nicht erwähnt. Aus Sicht des BGH war dieser Fehler so ...