Showdown im Dieselskandal

Sönke Iwersen, Volker Votsmeier Düsseldorf Haftungsvergleich“ lautet die Überschrift eines Vertrags, den die Volkswagen AG am 9. Juni 2021 mit ihrem langjährigen Konzernvorstand Martin Winterkorn schloss. Wichtigster Satz darin: „Herr Prof. Dr. Winterkorn verpflichtet sich zu Leistungen an Volkswagen in Höhe von insgesamt 11,2 Millionen Euro.“ Doch war dieser Vertrag und ein ähnlicher, den der Konzern mit Ex-Audi-Chef Rupert Stadler schloss, rechtens? Diesbezüglich deutete der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli ernste Zweifel an. Am Dienstag fällt er sein Urteil. Hintergrund des Vertrags war der Dieselskandal. Volkswagen hatte Kunden und Aufsichtsbehörden jahrelang über die angebliche Umweltfreundlichkeit seiner Dieselmotoren getäuscht. Die Aufarbeitung kostete den Konzern mehr als 32 Milliarden Euro. Aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), deren Klage nun vor ...