Mietfrei bei den Eltern wohnen und Steuern sparen Der Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten von Studierenden. Sie können eine doppelte Haushaltsführung auch ohne Mietzahlung von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten von Studierenden. Sie können eine doppelte Haushaltsführung auch ohne Mietzahlung von der Steuer absetzen. /ir,lel,110700 LinkedElementLayer 110700
Seite 37 / Finanzen
Steuern

Mietfrei bei den Eltern wohnen und Steuern sparen

Der Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten von Studierenden. Sie können eine doppelte Haushaltsführung auch ohne Mietzahlung von der Steuer absetzen.

Martina Schäfer Berlin Studierende, die sowohl am Studienort als auch in der Heimat einen Haushalt führen, können die Kosten dafür im Zuge einer doppelten Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Allerdings zeigt sich das Finanzamt oft kritisch in Bezug auf den eigenständigen Haushalt, wenn Studierende am Heimatort mietfrei im Haus der Eltern wohnen. So erging es auch einem jungen Mann im Zweitstudium, über dessen Fall der Bundesfinanzhof (Az. VI R 12/23) entschieden hat. Denn bei der Bearbeitung der Steuersache war der zuständige Sachbearbeiter davon ausgegangen, dass der Student weiterhin in den Haushalt der Eltern eingegliedert war. Tatsächlich unterhielt er jedoch eine Wohnung im Obergeschoss des Hauses, während Mutter und Vater das Erdgeschoss bewohnten. Voraussetzung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass der Student zwei Wohnungen bewohnt und dort jeweils einen ...