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Seite 30 / Finanzen
Amtliche Richtsatzsammlung

Externer Betriebsvergleich

Es bestehen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Schätzungen.

Kiel. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) hat im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung von Schätzungsbescheiden im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung entschieden und die Aussetzung abgelehnt. Es sieht keine ernstlichen Zweifel an der Anwendbarkeit der Schätzungsmethode des externen Betriebsvergleichs. Die amtliche Richtsatzsammlung ist aus Sicht des FG eine anerkannte Schätzungsmethode. Die seitens des BFH zuletzt geäußerten Bedenken, welche Grundlagen und Parameter den Richtsätzen zugrunde liegen, wie das Zustandekommen zu beurteilen sei und welche Auswirkungen sich hinsichtlich der Tauglichkeit eines äußeren Betriebsvergleichs anhand der amtlichen Richtsatzsammlung ergäben, führe derzeit noch nicht dazu, dass sich die Spruchpraxis ändern müsse. Die summarische Prüfung komme zu keinen ernstlichen rechtlichen Zweifeln.